Lesedauer: ca. 6 Minuten

Ein Anwalt sieht grün – und erklärt uns die neue Bio-Verordnung

„Ich habe Jura studiert, um mich für den Schutz der Umwelt und damit auch für den Schutz der Menschen einsetzen zu können.“
Klarer könnte ein Lebensziel kaum sein. Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt ist ein leuchtendes Beispiel dafür, dass man dröge Paragraphen zu lebenspraktischen Unterstützern machen kann. Das neue EU-Öko-Recht ab 2021 wird in seinen Augen genau das nicht sein. Da auch uns das Thema Bio am Herzen liegt, haben wir mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht gesprochen.

Für Hanspeter Schmidt steckt hinter Bio mehr als nur ein grüner Titel. Es sind die Menschen, die mit Leidenschaft einer Lebenseinstellung folgen. „Die Biobauern, mit denen ich zu tun habe, haben umgestellt, weil sie sich selbst und ihren Grund schützen wollten vor dem ständigen Umgang mit Agrochemikalien“, berichtet er. Dieses Bewusstsein kam in den 1970er auf. Genauso wichtig war es, zu zeigen, dass man Landwirtschaft ohne Agrarchemie betreiben kann, dass es möglich ist, die Umwelt zu schützen und gleichwohl vernünftige Ernteerträge und ein gutes Einkommen zu erwirtschaften. „Das wurde lange bestritten“, erinnert er sich. „Die Biobauern haben gezeigt, dass dieses Konzept wirklich leistungsfähig ist.“
Der Europäischen Kommission reicht das seit einigen Jahren jedoch nicht, weil Konsumenten erwarten, dass Bioprodukte naturrein sind, also nicht nur keine Spuren von Agrochemikalien aufweisen sollten, die in der biologischen Landwirtschaft verboten sind, sondern auch keine Spuren von Chemikalien der konventionellen Nachbarn der Biobauern.
„Damit zwingt man Biobauern, 100%-Produkte zu erzeugen, was praktisch vollständig abgeschieden von der normalen Umwelt passieren müsste.
Damit treibt man Bio in eine Nische“, kritisiert er das Vorgehen und vermutet, dass dies gewollt ist.

Bürokratischer Klotz trägt Streit unter die Bauern

Ab 2021 wird dieser Pfad betreten: nach dem EU-Bio-Recht heute sind Biobauern nicht dafür verantwortlich, was in der konventionellen Landwirtschaft gespritzt wird. Das ändert sich 2021. Dann müssen die Biobauern Sorge dafür tragen, dass die von ihren konventionellen Nachbarn gespritzten Pflanzenschutzmittel nicht durch sog. Spraydrift, also durch die Verteilung der Mittel durch die Luft, auf ihre Felder gelangen – die neue Verordnung sieht sogar vor, dass die Biobauern diesen Anspruch notfalls einklagen. Das Entscheidende: diese Bemühungen müssen dokumentiert sein. Wenn dann die geringste Spur eines Pflanzenschutzmittels in einem Bioprodukt gefunden wird, wird eine Amtsuntersuchung eröffnet. Hat der Biobauer dokumentiert, dass er seine konventionellen Nachbarn mit allen ihm zumutbaren Mitteln dazu angehalten hat, Spraydrift zu unterlassen, bleibt der Bio-Status grundsätzlich bestehen. Hat er das nicht, wird seinen Produkten der Bio-Status aberkannt, unter Umständen auf Dauer. Egal wie gering die Belastung ist. „Das geht am Thema Bio vorbei, und es ist ein ungeheurer bürokratischer Klotz, der den Bauern aufgehalst wird. Außerdem bringt das Streit in die ganzen Dörfer“, kritisiert Hanspeter Schmidt.
Natürlich gibt es gute Gründe, den Einsatz von Agrochemikalien zu bekämpfen. Hanspeter Schmidt bezweifelt jedoch, ob es richtig ist, die Biobauern dafür einzuspannen anstatt sie zu fördern, genau das zu tun, was sie am besten können, nämlich besser, umweltfreundlicher und mehr im Sinne der Gesundheit von Menschen und Tieren zu wirtschaften als konventionelle Landwirte.
„Anstatt sich darauf zu konzentrieren, sucht das neue EU-Bio-Recht einen Konflikt zwischen Bio und Konventionell. Das geht in die falsche Richtung, und es reibt die Menschen auf“, warnt er.

Bio gibt’s nicht unter der Glasglocke

Vor allem es geht an der Realität vorbei, denn auch Bio muss in einer Umwelt wirtschaften, die industriell geprägt ist. „Wenn man die Idee hat, dass ein Bioprodukt keine Spuren dieser Umwelt zeigen darf, beendet man das Konzept einer biologischen Landwirtschaft als lebbares Gegenbild zur konventionellen Landwirtschaft“, prophezeit er. Als Beispiel nennt der Jurist Dioxine, die in Müllverbrennungsprozessen entstehen. Die Folge ist, dass die Dioxine, die so neu in die Umwelt gelangen, überall sein werden: im Futter, der Milch, den Eiern. „Das gilt auch für Bio, denn Bio gibt es nicht unter der Glasglocke. Je mehr man Bio als „naturrein“ versteht und präsentiert, desto mehr verhindert man Bio als praktische Alternative zur konventionellen Landwirtschaft“, unterstreicht er.
Dennoch: der ökologische Wert der biologischen Landwirtschaft liegt natürlich auch in ihren Produkten insoweit, als dass die Biobauern auf konventionelle Agrochemikalien verzichten. Darüber hinaus zu fordern, dass sie auch keine Spuren davon zeigen, dass es überhaupt konventionelle Landwirtschaft, Industrieanlagen etc. gibt, gestaltet sich schwierig. „Es wäre nicht mehr möglich, biologische Landwirtschaft nachhaltig und wirtschaftlich tragfähig zu betreiben. Man müsste immer damit rechnen, zum Opfer von Pestizideinträgen zu werden. Der ökologische Landbau würde als eine Möglichkeit, Landwirtschaft zu betreiben, in die Nische getrieben, an den Rand von Naturschutzgebieten auf die wenig attraktiven, schlechten Böden. Die Ökoprodukte würden noch teurer und irgendwann völlig unattraktiv“, erklärt er.

„Es braucht die gesellschaftliche Diskussion“

Wird Bio mit der neuen Verordnung nur noch etwas für Idealisten sein? Oder wird es Orte geben wie Mals in Südtirol, die den Einsatz von Pestiziden per Volksentscheid abgeschafft (Ausgabe 26)? „Für mich ist eine Rechtsordnung wichtig, die ermöglicht, dass Biobauern ihr Bio wirtschaftlich erfolgreich und schlüssig praktizieren können ohne an den Rand gedrängt zu werden, weder in der Gesellschaft noch in der Fläche“, sagt Hanspeter Schmidt.
Das Beispiel von Mals hält er jedoch nicht für den erstrebenswerten Weg. „Menschen zerbrechen an solchen Kämpfen“, weiß er. Vielmehr liege es in den Händen der jeweiligen Regierung einen Weg zu finden – und an der Bereitschaft zur Diskussion. Eine Gemeinde einerseits könnte z.B. selbst darüber entscheiden, ob sie eigene Flächen nur noch an Biobauern verpachtet – und damit verhindert, dass auf ihren Flächen konventionell gespritzt wird. Es würde aber konventionelle Landwirte de facto enteignen, wenn sie durch eine Gemeindesatzung anordnet, dass es auf ihrem Gebiet keine konventionelle Landwirtschaft mehr geben darf. Die Bürger könnten andererseits in einen lösungsorientierten Dialog miteinander treten. „Wenn Bürger sich darauf einigen, ihre Gemeinde „pestizidfrei“ zu erklären, ist das ein schöner Beitrag in der gesellschaftlichen Diskussion über das, was Landwirtschaft sein soll. Der Kampf der beiden Fraktionen Konventionell und Bio in Mals trägt dazu bei, die breite Palette an Gestaltungsmöglichkeiten allen vor Augen zu führen, die man dann diskutieren kann. Ich hoffe, dass alle Beteiligten dort weiter diskutieren und gleichwohl ein gutes Leben im Sinne wechselseitiger Toleranz führen. Denn darauf kommt’s doch an.“

RA Schmidt 233x300 1 e1611661540323 - Bio unter der Glasglocke gibt's nicht

Fotolia 79675315 XL 4c - Bio unter der Glasglocke gibt's nicht
Ernährung, Grüner Salat unter einer Glasglocke

Hanspeter Schmidt ist Mediator und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Seit 1992 hat er sich auf das Recht für Bioprodukte spezialisiert.
In seiner zum Teil internationalen Arbeit für Ökoproduzenten sieht er für sich
als Jurist einen Weg, einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.